Finanznachrichten

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft hinsichtlich der Körperschaftsteuer wahrscheinlich stattgegeben

vom 29.10.2020 17:03

Heute wurde die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft fernmündlich von der Finanzbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dem Billigkeitsantrag nach § 163 AO der Gesellschaft an das Finanzamt mit Blick auf die Körperschaftsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag) stattgegeben werden wird und damit die diesbezüglich von der Gesellschaft angestrebte Besteuerung für 2017 und 2018 erfolgen soll.

Sollte dem Billigkeitsantrag bezogen auf die Körperschaftsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag) stattgegeben werden, würde sich eine Steuerrückerstattung für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ergeben. Es wird damit gerechnet, dass es nach Berücksichtigung von variablen Vergütungen zu einer Vermögensmehrung von etwa EUR 3 Mio. kommen kann. Die genaue Höhe dieser Vermögensmehrung kann erst ermittelt werden, wenn ein entsprechender Bescheid des Finanzamtes vorliegt. Es wird damit gerechnet, dass sich die vollständige Abwicklung bis ins Jahr 2021 erstreckt.

Hinsichtlich des Billigkeitsantrags bezogen auf die Gewerbesteuer liegen dagegen noch keine Auskünfte vor. Damit ist weiterhin offen, ob es zu einer Steuerrückerstattung bezüglich der Gewerbesteuer für die Jahre 2017 und 2018 kommen wird. Aus dieser könnte sich eine weitere Vermögensmehrung von etwa EUR 3 Mio. ergeben.

Im Fall einer Vermögensmehrung wird die Gesellschaft bei der Beteiligung der Aktionäre in Form einer Dividendenzahlung berücksichtigen, dass die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 bereits eine Dividende in Höhe von EUR 1,00 je Aktie aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet hat, um der stabilen geschäftlichen Tätigkeit im operativen Bereich des Geschäftsjahres 2018 Rechnung zu tragen.