Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft hinsichtlich der Gewerbesteuer stattgegeben
vom 29.03.2021 17:44
Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist ein Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2018 zugegangen. Der Bescheid erging aufgrund des im Jahr 2020 eingereichten Billigkeitsantrags nach § 163 Abs. 1 AO. Aufgrund des geänderten Gewerbesteuermessbetrags erwartet die Gesellschaft einen geänderten Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2018 und im Ergebnis eine Gewerbesteuererstattung in Höhe von etwa EUR 4,5 Mio. Hinsichtlich des Billigkeitsantrags bezogen auf die Körperschaftsteuer sind bislang keine geänderten Bescheide ergangen; es wird insoweit auf die Mitteilung vom 29. Oktober 2020 verwiesen. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft geht davon aus, dass dem Billigkeitsantrag für die Jahre 2017 und 2018 bezogen auf die Körperschaftsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer vollumfänglich stattgegeben wird. Hieraus erwartet die Gesellschaft eine Steuererstattung von insgesamt etwa EUR 9 Mio., aus der sich eine Vermögensmehrung von etwa EUR 6 Mio. ergeben wird. |