Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft stattgegeben
vom 08.04.2021 13:57
Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wurde heute bekannt gegeben, dass dem Billigkeitsantrag nach § 163 AO stattgegeben wurde. Zusammen mit dieser Benachrichtigung wurden der Gesellschaft ein Bescheid über den geänderten Gewerbesteuermessbetrag wie auch ein Bescheid über die geänderte Körperschaftsteuer (nebst Solidaritätszuschlag) übermittelt. Die Unterlagen werden einer abschließenden Prüfung durch die steuerlichen Berater unterzogen, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Finanzverwaltung dem Billigkeitsantrag der Gesellschaft im vollen Umfang angeschlossen hat. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Mitteilungen vom 29. Oktober 2020 sowie 29. März 2021 verwiesen.